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Pressemitteilung vom 01.06.1999

Ärztliche Beihilfe bei zwangsweisen Abschiebungen widerspricht ärztlicher Ethik

Der Abschiebetod von Aamir Ageeb hätte vermieden werden können

Berlin-  Die Ärztinnen und Ärzte der IPPNW nehmen den Tod des Sudanesen Aamir Ageeb am vergangenen Freitag zum Anlass, auf die menschenverachtende Abschiebepraxis durch Zwangsmaßnahmen seitens des Bundesgrenzschutzes (BGS) hinzuweisen. Der Vorwurf: Wissenschaftliche Erkenntnisse werden ignoriert, Warnungen bleiben unberücksichtigt - der Tod von Flüchtlingen durch Ersticken aufgrund erfolgter Zwangsmaßnahmen wird in Kauf genommen.

Zwangsweise Abschiebungen in Staaten mit äußerst prekärer Menschenrechtssituation wie Algerien, Sudan, Nigeria müssen bei den Abzuschiebenden zwangsläufig zu Verzweiflungsreaktionen führen, ist doch ihr Leben durch die Auslieferung in den Verfolgerstaat unmittelbar bedroht. Daher müsse der erneute, vermeidbare Tod von Aamir Ageeb zu einer Überprüfung der gnadenlosen Ablehnungspraxis von Asylsuchenden führen. Da nicht selten auch Ärztinnen und Ärzte an zwangsweisen Abschiebungen beteiligt sind, rufen die Ärztinnen und Ärzte der IPPNW ihre Kolleginnen und Kollegen dazu auf, sich an zwangsweisen Abschiebungen nicht zu beteiligen. Ärztliches Handeln hat sich ausschließlich darauf zu konzentrieren, Gefahren für Leben und Gesundheit aller Menschen abzuwenden. Eine ärzliche Abschiebungsbeihilfe durch Flugbegleitung, zwangsweise Verabreichung von Psychopharmaka oder die Ausstellung einer «Reisefähigkeitsbestätigung» unter Missachtung fachärztlich festgestellter Traumatisierung und bestehender Abschiebehindernisse ist mit der ärztlichen Ethik nicht zu vereinbaren.

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