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Pressemitteilung vom 18.07.2001

Staatsanwaltschaft beschlagnahmt Gutachter-Proben

Staatsanwaltschaft beschlagnahmt Gutachter-Proben

Berlin-  Am gestrigen Dienstag morgen beschlagnahmten Beamte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Lübeck sämtliche Proben der unabhängigen Gutachter der Arbeitsgemeinschaft für physikalische Messtechnik und Analytik (ARGE PhAM).Jeweils sechs Beamte vom Landeskriminalamt in Kiel, der örtlichen Polizei und den zuständigen Aufsichtsbehörden beschlagnahmten bei Diplom-Ingenieur Heinz Werner Gabriel in Weinheim (ARGE PhAM) und bei Dirk Schalch, Physiker und Leiter der Abteilung Strahlenschutz an der Justus-Liebig-Universität in Giessen, Proben aus Elbgeest und -marsch, in denen radioaktive Teilchen nachgewiesen wurden.

Schalch untersucht im Auftrag der ARGE PhAM die Proben. Unter den Proben befanden sich auch Rückstellproben und in Bearbeitung befindliche Proben - die Arbeit der ARGE PhAM wurde durch die Beschlagnahmung in empfindlicher Weise behindert. Die ARGE PHAM hatte in den vergangenen Monaten im Auftrag der Bürgerinitiative gegen Leukämie in der Elbmarsch und der IPPNW Erdproben in Elbmarsch und Elbgeest genommen und in verschiedenen Instituten untersuchen lassen. Das vor zwei Wochen vorgestellte Ergebnis: In den Proben wurde angereichertes Uran gefunden, ebenso radioaktive sogenannte PAC-Teilchen (PAC= Plutonium, Americium, Curium). Es wurde der Verdacht geäußert, dass diese künstlichen Teilchen aus einer der Atomanlagen in der Geest entwichen sein müssen.

Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft wurde damit begründet, Mittel zur Beweissicherung bezüglich der Kontamination in der Umgebung der Geesthachter Atomanlagen sicherzustellen. Der zuständige Lübecker Staatsanwalt Christian Braunwarth plant nach Informationen der IPPNW, die Proben beim Europäischen Institut für Transuran in Karlsruhe untersuchen zu lassen.

Die IPPNW und die ARGE PhAM fordern dagegen eine Untersuchung in einem Universitätslabor als einer unabhängigen wissenschaftlichen Einrichtung. "Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft ist unverhältnismäßig und m.E. nach nicht rechtmäßig", sagt Wilhelm Krahn-Zembol, Rechtsanwalt, der für die IPPNW aufgrund der Studienergebnisse Strafanzeige gegen die Betreiber der Atomanlagen Krümmel und Geesthacht und gegen die Verantwortlichen der zuständigen Ministerien und Atomaufsichtsbehörden bei der Lübecker Staatsanwaltschaft eingereicht hatte.

"Die IPPNW als Auftraggeberin der Studie der ARGE PhAM ist zur Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft immer bereit gewesen", sagt Ute Waterman, Sprecherin der IPPNW. Die Staatsanwaltschaft hätte bereits angeforderte Proben von der ARGE Pham als auch die neuesten Untersuchungsergebnisse zugesandt bekommen. Das jetzige Vorgehen, über das die IPPNW nicht informiert wurde, ist vor diesem Hintergrund nicht verständlich. Die IPPNW fragt: Warum wird die Beweissicherung so einseitig betrieben und warum sind nicht die Akten der möglicherweise involvierten Atomanlagen beschlagnahmt worden?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Dr. Ute Watermann

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