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Pressemitteilung vom 01.03.2001

Ärzte gegen Atomkrieg (IPPNW) erweitern Strafanzeige auch gegen Atomaufsichtsbehörden

Atomskandal weitet sich aus: Nuklearer Unfall verschwiegen! Radioaktive Partikel aus Kernbrennstoffen sogar bei Lüneburg nachgewiesen!

Berlin-  In einer nuklearen Forschungseinrichtung in Geesthacht muss in der Vergangenheit ein nuklearer Unfall eingetreten sein, der sowohl von Seiten der verantwortlichen Betreiber als auch von den zuständigen Atomaufsichtsbehörden gegenüber der Bevölkerung verschwiegen wurde. So wurden in der Umgebung der Nuklearanlagen radioaktive Partikel aus PAC-Kernbrennstoffen nachgewiesen. Die gleichen radioaktiven Partikel, die in der Natur nicht vorkommen, wurden jetzt auch in einer Bodenprobe nachgewiesen, welche bei Lüneburg (Adendorf) gezogen wurde.

Dieses stellen namenhafte Sachverständige, die jahrzehntelang für die Atomindustrie und u.a. auch für die Staatsanwaltschaft Frankfurt tätig waren (Prof. Dr. A. Scharmann, Prof. R. Brandt, Prof. Dr. W. Ensinger, Dr. P. Vater sowie Projektleiter Dipl. Ing. H. W. Gabriel) in ihrem nunmehr vorliegenden Endbericht über Messungen der Radioaktivität in Elbmarsch und Elbgeest fest. Eindeutig schließen sie aus, dass die Kontaminationen aus Waffen-Fallout bzw. aus Tschernobyl stammen.

Die von ihnen als GEMLIN bezeichneten radioaktiven Nuklide (Geest Elb Marsch Laser-Impressed Nuclids) stammen aus dem nuklearen Forschungsbereich. Obwohl die in der Natur nicht vorkommenden radioaktiven Partikel jetzt sogar auch noch im Raum Lüneburg nachgewiesen werden konnten, wird der Eintritt eines nuklearen Unfalls von den zuständigen Atomaufsichtsbehörden (Schleswig-Holsteinisches Ministerium für Finanzen und Energie bzw. niedersächsisches Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales) nach wie vor der Bevölkerung gegenüber verschwiegen.

Konsequent messen die zuständigen Atomaufsichtsbehörden und ihre jeweiligen Fachbehörden (u.a. dem NLÖ – Niedersächsisches Landesamt für Ökologie) an der vorliegenden Problematik "vorbei" und informieren die Bevölkerung nur zu offensichtlich falsch. Obwohl die radioaktiven Partikel durch den eingetretenen nuklearen Unfall sogar bis Lüneburg verteilt wurden, haben die zuständigen Behörden bis heute weder die "heißen Stellen" saniert, noch sonstige Maßnahmen ergriffen, um weitergehende, schwerwiegende Gesundheitsschädigungen wie Leukämieerkrankungen zu verhindern.

Die Ärzte gegen den Atomkrieg (IPPNW) haben deshalb gestern Strafanzeige gegen die zuständigen Atomaufsichtsbehörden in Schleswig-Holstein und Niedersachsen gestellt. Die strahlenmedizinische Relevanz der nachgewiesenen Partikel wurde u.a. vom niedersächsischen Umweltministerium und niedersächsischen Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales unter Bezugnahme auf Untersuchungen durch das Niedersächsische Landesamt für Ökologie bisher bestritten und verniedlicht. Sowohl die oben genannten namhaften Atom-Gutachter als auch Professorin Dr. Inge Schmitz-Feuerhacke weisen in einer detaillierten wissenschaftlichen Stellungnahme jedoch darauf hin, dass die bisher erfolgten Untersuchungen der Atomaufsichtsbehörden geradezu als dilettantisch zu bezeichnen sind.

So wurden die Partikel vom NLÖ lediglich einmal für zehn Minuten gemessen, obwohl den Mitarbeitern bekannt sein müsste, dass sich die entsprechende radioaktive Strahlung erst bei Messzeiten zwischen 10 und 100 Stunden nachweisen lässt. Obwohl außerdem die Oberlflächenaktivität der Teilchen wesentlich von weicher Beta-Strahlung bestimmt wird, was dem NLÖ auch bekannt war, findet sich in dem NLÖ-Bericht nichts über eine diesbezügliche Messung. Frau Professorin Schmitz-Feuerhacke weist zusätzlich darauf hin, dass hier u. a. Trittium-Messungen mit derart hohen Nachweisgrenzen erfolgten, dass selbst eine mittlere Aktivität der Erdprobe nicht durch das NLÖ nachweisbar gewesen wäre.

Den zuständigen Ministerien und Atomaufsichtbehörden ist insofern vorzuhalten, dass sie die Bevölkerung trotz ihrer Kenntnis über das Vorhandensein radioaktiver Partikel in der Umgebung der beiden Atomanlagen Geesthacht/Krümmel nach wie hierüber nicht unterrichten und dass bis heute nicht einmal ansatzweise, Maßnahmen veranlasst wurden, um weite Bevölkerungsteile vor weitergehenden Schädigungen zu schützen.

Die Europäische Kommission hat bereits auch aufgrund der Vorkommnisse bei GKSS der Bundesrepublik Deutschland eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg avisiert, da die deutsche Bevölkerung nach Ansicht der EU-Kommission bei einem atomaren Unfall von den Behörden nicht ausreichend informiert wird, was sich in dem hier vorliegenden Fall bestätigt. Zusätzlich zu der zivil- und strafrechtlichen Haltung der für die Kontamination verantwortlichen Anlagenbetreiber sind damit auch die zuständigen Atomaufsichtsbehörden zivil- und strafrechtlich belangbar. Da hier schwerwiegende Gesundheitsschädigungen und sogar Todesfälle eingetreten sind, ebenso aber auch zahlreiche "heiße Stellen" bzw. eine noch nicht überschaubare Anzahl von Privatgrundstücken unter Umständen saniert werden müssen, ist auch eine erhebliche Gesamtschadensumme zu erwarten.

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