Berlin- Der gegenwärtige Castor-Transport wird nicht nur mit einer stattlichen Zahl an Polizisten gegen Proteste der Bürgerinnen und Bürger gesichert.
Die für den Transport zuständige oberste Bundesbehörde, das Bundesamt für Strahlenschutz, pflegt zudem die Rechtsauffassung, das von niemandem Rechtsmittel gegen ihre Entscheidungen eingelegt werden könne. In dieser Vorenthaltung des Rechtsanspruchs auf Auskünfte vom Bundesamt für Strahlenschutz und das sogar für Bürgerinnen und Bürgern direkt an den Transportstrecken des Castor - sieht die IPPNW eine gefährliche Aushöhlung der Grundrechte.
Im Wege einer mittelbaren Verbandsklage über eine lediglich in 50 Metern Entfernung von der Castor-Transportstrecke wohnenden Anwohnerin in dem Ort Wendisch Evern wird diese Haltung beim zuständigen Verwaltungsgericht Braunschweig überprüft. Zugleich wird überprüft, dass das Bundesamt für Strahlenschutz keinerlei Katastrophenschutzplanung für diesen Transport vorgenommen habe.
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