Im wohl größten Atomskandal Deutschlands, der sich jetzt anbahnt, haben die Internationalen Ärzte gegen den Atomkrieg (IPPNW) am gestrigen Tag Strafanzeige gegen Verantwortliche der Nuklearfirmen in Krümmel/Geesthacht gestellt. Anlass dafür ist der jetzt erbrachte Nachweis von sogenannten heißen Teilchen in der frei zugänglichen Umgebung von Nuklearfirmen in Krümmel-Geesthacht. Diese heißen Teilchen waren zuvor in Bodenproben nachgewiesen worden, welche an der Deichkrone und auf dem Elbwanderweg genommen worden waren.
Wörtlich heißt es u.a. in dieser Strafanzeige: "Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sind diese hochaktiven radioaktiven Partikel und das oder die zugrundeliegenden Freisetzungsereignisse auch Ursache für die extreme Kinderleukämie-Häufung in unmittelbarer Nachbarschaft der Geesthachter Nuklearanlagen. Eingeatmeter Staub mit den heißen Teilchen gefährdet weiterhin im Freien, insbesondere auf nicht befestigten Arealen (kein Pflaster, keine Grasnarbe) spielende Kinder und in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft tätige Personen (Pflügen, Ernten von Gemüsen mit großer Oberfläche wie Grünkohl). Hieraus resultiert die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen für besonders betroffene Gruppen der Bevölkerung und die Notwendigkeit von wirksamen Dekontaminationsmaßnahmen. Die systematisch erhöhten Nuklidgehalte ... belegen, dass auch Genehmigungswerte überschritten wurden."
Grundlage der Strafanzeige ist ein Gutachten renommierter Wissenschaftler der Arbeitsgemeinschaft Physikalische Analytik und Messtechnik (ARGE PhAM), welches im Auftrag der Bürgerinitiative gegen Leukämie in der Elbmarsch erstellt wurde. Die in den Bodenproben nachgewiesenen Partikel und deren Bruchstücke haben einen Durchmesser bis zu 1 mm. Dominierende Aktivitätsträger sind Tritium und Plutonium 241. Es handelt sich um fünf Kategorien von Partikeln, deren gemeinsamer Einsatz aus der Herstellung der PAC-Kernbrennstoff bekannt ist.
Seit 1989 sind im 5-km-Radius 10 Kinder und ein Jugendlicher an Leukämie und leukämieähnlichen Krankheitsbildern erkrankt. In unmittelbarer Umgebung der Nuklearanlagen (in der direkt gegenüber liegenden Gemeinde Tespe) sind von 1990 bis 1995 sechs Kinder an Leukämie erkrankt. Nach der üblichen Medizinstatistik wäre allerhöchstens aber in 58,5 Jahren ein kindlicher Leukämiefall zu erwarten gewesen.
Zusätzlich sei auch hier nochmals darauf hingewiesen, dass zwischenzeitlich auch vermehrt Hirntumore bei Kindern aufgetreten sind (verdoppelte Fallzahlen). Ebenfalls konnte eine auffällige Leukämieerhöhung im 5 km-Radius bei Erwachsenen nachgewiesen werden. Die jetzt vorliegenden wissenschaftlichen Nachweise lassen einen sehr viel weiterreichenden Kausalitätsnachweis als in der Vergangenheit zu. Die sogenannten heißen Teilchen mit einer Oberflächenaktivität von ca. 30.000 Bq/Gramm sind überwiegend Alpha- und Betastrahler, darunter insbesondere Plutoniumisotope. Ihre strahlenmedizinische Relevanz ist unstrittig.
Die Internationalen Ärzte gegen den Atomkrieg (IPPNW) stellen Strafanzeige wegen Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umwelt, § 311 StGB, sowie weiterer Straftaten gegen die Umwelt, inbesondere § 327 ff StGB. Zu ermitteln ist damit von der Staatsanwaltschaft Lübeck wegen schwerwiegender Delikte mit einem Strafmaß von bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Mit dem Nachweis dieser extrem gefährlichen Partikel in Bodenproben aus Marschacht/Tespe werden nach Auffassung der IPPNW ebenfalls erhebliche Versäumnisse der Betreiberfirmen und der beteiligten Überwachungsbehörden in der Vergangenheit deutlich.
IPPNW
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Rückfragen an Dr. Jens-Peter Steffen, kontakt@ippnw.de
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