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Pressemitteilung vom 05.07.2002

IPPNW widerspricht Hanauer Staatsanwaltschaft

Gutachten weist Mängel auf

Berlin- Am 20.6.2002 hat die Hanauer Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts der radioaktiven Kontamination des Bodens im Wohngebiet Hanau-Wolfgang eingestellt. Die IPPNW widerspricht dem Einstellungsbeschluss, weil das Gutachten, auf das sich die Staatsanwalt bezieht, schwerwiegende Mängel aufweist.

Außerdem ist es den Fachleuten der IPPNW gelungen, Schwermetall-Kleinstkügelchen mit einem Durchmesser unter 40 Mikrometern aus Boden und Schlackefunden zu separieren, die im wesentlichen aus Plutonium bestehen. Diese Kleinstkügelchen stammen aus dem Innern der bisher diskutierten PAC-Kügelchen. Sie sind so klein, dass sie mit aufgewirbeltem Staub eingeatmet oder heruntergeschluckt werden können.
Unter diesen Bedingungen ist das Risiko für die Bürger der betroffenen Gebiete keinesfalls zu vernachlässigen.

Die gefundenen und analysierten Schwermetall-Kleinstkügelchen zwingen nicht nur in Hanau dazu, die Ermittlungen fortzuführen. Sie werden in der Elbmarsch eine neue Runde der Suche nach den Ursachen der dortigen welthöchsten Leukämierate bei Kindern erzwingen.


Anlagen:
Brief der IPPNW an Oberstaatsanwalt Geschwinde, Hanau und
Sachstandsbericht: Kernbrennstoffkügelchen in Geest und in Hanau-Wolfgang

Rückfragen bitte an:
Dr. Sebastian Pflugbeil,
Gormannstr. 17
10119 Berlin
tel. +49-30-4493736, fax +49-30-44342834
Pflugbeil.KvT@t-online.de




Anlage 1:

Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges / Ärzte in Sozialer Verantwortung


An die
Staatsanwaltschaft Hanau
Herrn Oberstaatsanwalt Geschwinde
Katharina-Belgica-Str. 22b

63450 Hanau


Betr.: Kernbrennstoff-Kügelchen in der Geest und in Hanau,
Schwermetall-Kügelchen separiert


Sehr geehrter Herr Geschwinde,

das Verfahren in o. g. Sache wurde im Wesentlichen mit dem Argument eingestellt, dass sich nach Gutachten von Prof. Schwarzer in den aufgefundenen Kügelchen keine signifikante Radioaktivität befände, die Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung bedeuten würde.

Dieser Bewertung widerspricht die IPPNW aus folgenden Gründen:
Die Gutachter der Staatsanwaltschaften Hanau und Lübeck haben die relevanten Schwermetallkügelchen aus dem Innern der PAC-Kernbrennstoffschalen gar nicht in analysefähiger Menge separiert, aufgeschlossen und analysiert (s. Anlage).
Ich selbst habe nach der Probenahme in Hanau vom 08.06.02 die Schwermetall-kügelchen durch Sedimentation separieren können. Das bedeutet, dass in der Umwelt nicht nur die bisher diskutierten PAC-Kügelchen herumliegen sondern auch die aus dem Innern der PAC-Kügelchen stammenden Schwermetall-Kleinstkügelchen selbst.
Erste Messungen an diesen Kleinstkügelchen zeigen Spaltstoffkonzentrate. Diese Konzentrate waren sowohl aus dem Boden als auch aus aufgefundenen Brocken extrahierbar. Eine Herkunft aus Flugasche ist damit wissenschaftlich nicht zu vertreten.
Gleichfalls entbehrt die Bewertung jeglicher Grundlage, dass die Schwermetall-kügelchen bei ihrer Freisetzung den heutigen Pegel an Radioaktivität aufwiesen. Die heute nachgewiesenen Elemente Neptunium und Protactinium sowie die Isotope Kobalt 57 und Mangan 54 sind das Ergebnis kernphysikalischer Umwandlungen, die nicht angemessen berücksichtigt wurden.

Die Herkunft der Schwermetallkügelchen aus der Kernbrennstoff-Produktion ist belegbar.
Wir sind uns der Problematik bewusst, die sich aus dem Vorhandensein signifikanter Spaltstoffmengen im Boden ergibt. Ausgewogene Handlungsschritte sind erforderlich und durchaus möglich. Die bisherige Untätigkeit der Aufsichtsbehörden kann nicht länger toleriert werden.


Auf die Missbrauchsmöglichkeiten der Partikel sei an dieser Stelle hingewiesen.
Es ist unverzichtbar, die Ereignisse zu rekonstruieren, die zur weiträumigen Verteilung der Kügelchen geführt haben. Erst in Kenntnis dieser Ereignisse ist es möglich, die Belastung der Bevölkerung unmittelbar nach diesen Ereignissen und schließlich die Gesamtbelastung bis zum heutigen Tage abzuschätzen.


Es ist unverzichtbar, die Analysen bei den bestellten Gutachtern auf eine Grundlage zu stellen, die den technischen Ausgangsfakten entspricht.
Im Interesse der betroffenen Bürger darf den offensichtlich vorhandenen Interessen an einer Verschleierung des Zustandekommens und des Ausmaßes der Kontamination nicht nachgegeben werden.


Wir haben mit Interesse gelesen, dass sich die Staatsanwaltschaft "mögliches Vorbeimessen" durchaus vorstellen kann. Wir sind davon überzeugt, haben aber mit unseren exemplarischen Analysen bewiesen, dass zielgenaue Messungen durchaus möglich sind. Wir sehen es jedoch nicht als unsere Aufgabe an, die nun anstehenden umfangreichen Messungen anstelle der dafür zuständigen Behörden durchzuführen.


Wir übergeben Ihnen den Bericht ELB4, den die ARGE PhAM im Auftrag der IPPNW erstellt hat, in der Hoffnung, dass er auch für das Verständnis der Situation in Hanau hilfreich ist.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Sebastian Pflugbeil
Berlin, den 2. Juni 2002


Anlagen: ELB4, leicht gekürzt


Anlage 2:

Sachstandsbericht vom 2.6.2002



Nachrichtlich an die Staatsanwaltschaft Lübeck über RA Krahn-Zembol
Gormannstr. 17
10119 Berlin
tel. 030-4493736
fax 030-44342834
Pflugbeil.KvT@t-online.de

Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges / Ärzte in Sozialer Verantwortung
Sachstandsbericht Anlage

Kernbrennstoffkügelchen in Geest und in Hanau-Wolfgang

In einem Gutachten des Jülicher Maschinenbau-Ingenieurs Prof. Schwarzer für die Staatsanwaltschaft Hanau wird behauptet, dass die aufgefundenen Kügelchen aus der Flugasche eines Braunkohlekraftwerkes stammen würden und keine Gefährdung von Menschen bedeutet hätten.
Wissenschaftler aus Gießen, Marburg und Weinheim hatten demgegenüber fest-gestellt, dass die Kügelchen aus kerntechnischen Experimenten stammen (PAC/ICF-Technologie).
1. Im Februar 2001 haben Behörden und Institute die Behauptung aufstellten, PAC-Kernbrennstoff-Kügelchen seien in der Fachwelt völlig unbekannt. Die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) schreibt in ihrer Stellungnahme vom 12.03.01, dass derartige Kügelchen mit Durchmessern bis zu 1,2 mm jedoch groß-technisch in Hanau für kerntechnische Anlagen hergestellt wurden.
In das Innere der inaktiven Kugelschalen wurden Schwermetallkügelchen (U, Pu, Th, Durchmesser < 0,04 mm) eingebettet und durch Laser-Focus bestrahlt.
2. Behörden und Institute aus Schleswig-Holstein und Hessen behaupteten, die Kügelchen seien Baumharz, Pflanzensamen oder Regenwurmausscheidungen. Nun verlängert sich die Argumentationskette um "Flugasche". Dies, obwohl schon seit Mai 2001 durch Messungen aus Jülich bekannt war, dass die Kugelschalen aus extrem harter und temperaturbeständiger Aluminium-Silicium-Keramik sicher nicht organischer Herkunft bestehen und tatsächlich die aus der Literatur bekannten Innenstrukturen zeigen (Gutachten von Dr. Stevenson, Universität Kiel).
3. Analysen an den Universitäten Marburg und Gießen belegen durch den Nachweis u. a. von Thorium, Uran, Plutonium, Americium und Curium im Innern der Kügelchen, dass die zuerst in der Geest aufgefundenen Kügelchen aus dem Bereich der Kerntechnik stammen.
Analysen, die die Marburger und Gießener Ergebnisse angeblich widerlegen,
verwenden verschiedene Analyseverfahren, ohne die Kügelchen jedoch aufzuschließen, ohne also das Innere der Kügelchen in die Analyse mit einzubeziehen. Sie tragen tatsächlich nichts zur Aufklärung bei.
4. Behörden, die Justiz und deren Gutachter wurden frühzeitig darauf hingewiesen, dass die aus dem Inneren der Kügelchen stammenden Schwermetallpartikel aus Uran, Thorium und Transuranen den gefährlichen Teil der Kügelchen ausmachen. Diese Schwermetallpartikel sind ebensowenig wie die Kügelchen homogen verteilt. Sie müssten zunächst aus den Bodenproben in analysefähiger Menge separiert werden, bevor man sie analysieren kann. Diese Leistung wurde bislang von Behörden und Justiz nicht erbracht. Deshalb können sie weder genaue Angaben zur Beschaffenheit der Schwermetallpartikel machen, noch auf wissenschaftlicher Basis eine fundierte Entwarnung bezüglich des bestehenden Risikos für die Menschen abgeben.
5. Wissenschaftler der IPPNW haben aus Bodenproben aus der Geest und Hanau (nach der Probenahme vom 08.05.2002) Schwermetall-Kleinstkügelchen in ergiebiger Menge durch Sedimentation abgetrennt. Sie wurden sowohl der Staatsanwaltschaft Hanau als auch vier Instituten zur Verfügung gestellt. Erste Ergebnisse der Analysen zeigen den aus der Produktion bekannten typischen PAC-Aufbau.
Die Oberfläche der Schwermetallkügelchen sieht so aus, als ob sie aus vieleckigen Plättchen zusammengesetzt wären.
Des Weiteren zeigen sich deutliche a b c - Aktivitäten und Spektrallinien der Elemente Uran, Thorium, Plutonium, Americium und Curium.
Wir werden in Kürze die Ergebnisse aus unseren Untersuchungen der Schwermetall-Kleinstkügelchen vorlegen.
Weil wir selbst ausprobiert haben, wie leicht es möglich ist, diese offen herumliegenden Kleinstkügelchen zu separieren, sind wir der Überzeugung, dass die Gefahr, diese winzigen Partikel mit dem Staub einzuatmen oder herunterzuschlucken, groß ist. Das daraus resultierende Risiko ist nicht mehr zu vernachlässigen.

Dr. Sebastian Pflugbeil
Berlin, den 2. Juni 2002
Gormannstr. 17
10119 Berlin
tel. 030-4493736
fax 030-44342834
Pflugbeil.KvT@t-online.de
















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