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Pressemitteilung vom 20.09.2002

Behauptungen des hessischen Umweltministeriums in den entscheidenden Punkten unwahr

IPPNW-Lüneburg zum Bericht des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten

Lüneburg- Medien berichteten in den letzten Monaten über Ergebnisse der Arbeitsgruppe für physikalische Meßtechnik und Analytik (ARGEPhAM), wonach in der Nahumgebung der Hanauer Atomanlagen eine Belastung der Umwelt mit kernbrennstoffhaltigen Kügelchen festgestellt wurde, die auf einen nuklearen Unfall im Jahre 1987 zurückgeführt wird. In dem In dem Bericht des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten zu den behaupteten Funden radioaktiver Stoffe (Kernbrennstoffkügelchen) in der Umgebung der Hanauer Nuklearbetriebe vom 4.9.02 wird der Sachverhalt vom hessischen Umweltministerium bewertet. Die auf Seite 1 des ministeriellen Berichts zusammenfassend dargestellten Ergebnisse sind durchgängig unwahr. Dies ergibt sich eindeutig aus dem Text des Berichts.

Begründung

Erste Behauptung des Umweltministeriums:
Die äußerst umfangreichen Probenahmen und Messungen in der Umgebung der Hanauer Nuklearbetriebe haben keine Messwerte ergeben, die von den üblichen Messwerten in der Bundesrepublik abweichen.


Richtig ist: Seite 6 des hessischen Berichts belegt, dass die Behauptung unwahr ist. In 5 von 34 Bodenproben, die durch Prof. Schwarzer (Jülich) untersucht wurden, wird nicht-natürliches Uran nachgewiesen. Unbelastete Böden weisen einen natürlichen Uran 235-Gehalt von 0,7 % (Gewicht) auf. Die gemessene Anreicherung von 1,3 bis 1,7,% bedeutet eine Verdopplung des relativen Uran 235-Gehaltes. Damit ist eine Kontamination mit Kernbrennstoff bestätigt.

Zweite Behauptung des Umweltministeriums:
Die im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hanau durchgeführten Untersuchungen von Prof. Schwarzer (Jülich) und die Untersuchungen des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie zeigen die gleichen Ergebnisse.

Richtig ist: Seite 7 des Berichts belegt, dass nicht nur die Untersuchung in Jülich sondern auch die Untersuchung der hessischen Landesanstalt für Umwelt und Geologie künstliches Uran nachgewiesen hat, also eine Belastung mit Kernbrennstoff.


Dritte Behauptung des Umweltministeriums:
"Gegenüber der natürlichen Strahlenexposition ergibt sich durch die Hanauer Nuklearbetriebe praktisch keine Erhöhung der Strahlenexposition, eine Gefährdung der Bevölkerung ist somit auszuschließen."


Richtig ist: Die dargestellten Untersuchungsergebnisse stützen den von ARGEPhAM festgestellten Befund einer Kontamination mit Kernbrennstoff. Eine gesundheitliche Risikoabschätzung ist auf der Basis der durchgeführten Untersuchungen nicht möglich, denn methodisch aussagekräftige alphaspektrometrische und massenspektrometrische Untersuchungen an einer ausreichend großen Anzahl von verdächtigen Kügelchen wurden nicht durchgeführt.

Vierte Behautpung des Umweltministeriums:
Alle Behauptungen von Herrn Gabriel sind durch die Untersuchungen widerlegt.


Richtig ist: Es ist schon theoretisch gar nicht möglich, die Befunde von ARGEPhAM mit den vorgelegten Untersuchungen zu widerlegen. Im Gegenteil: Die wenigen Untersuchungen, auf die Bezug genommen wird, stützen den Befund einer Belastung der Umwelt mit Kernbrennstoff.

Bei Unfällen mit Kernbrennstoffen entstehen je nach Unfallscenario eine Vielzahl von radioaktiven Folgeprodukten, die sich überwiegend nur mit aufwendigen Methoden analytisch nachweisen lassen. Dies gilt insbesondere für partikelgebundene Plutoniumisotope, die ein extrem hohes gesundheitliches Risiko beinhalten können. Die für die gesundheitliche Risikoabschätzung erforderlichen Untersuchungen wurden im Auftrag des hessischen Umweltministeriums gar nicht durchgeführt.

Zusammenfassung
Die Ergebnisse des Berichts geben wegen der nachgewiesenen Kontamination mit künstlichem Uran schwerwiegende Hinweise auf ein Gesundheitsrisiko. Dies resultiert aus den möglichen hochtoxischen, radioaktiven Folgeprodukten eines nuklearen Unfalls mit Kernbrennstoff. Aussagekräftige Untersuchungen zum Nachweis solcher Folgeprodukte wurden nicht durchgeführt.

Kontaktadresse: IPPNW - Ärzte zur Verhütung des Atomkriegs
Regionalgruppe Lüneburg
Dr. Helga Dieckmann
Tel. 04131 61319

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