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Pressemitteilung vom 05.03.2002

Rot-grüner Atomausstieg ist in Wirklichkeit eine Bestandsgarantie für Atomindustrie

Atomindustrie bestätigt "Täuschungsmanöver"

Berlin- Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW sieht sich durch die jüngsten Äußerungen der Atomindustrie darin bestätigt, dass der von Rot-grün gefeierte "Atomausstieg" in Wirklichkeit eine umfassende Bestandsgarantie für den Weiterbetrieb der deutschen Atomkraftwerke darstellt. Nach einem Bericht der Berliner Zeitung vom 4. März wiesen die Atomkraftwerksbetreiber Kanzlerkandidat Edmund Stoiber (CSU) auf die Vorzüge des mit der rot-grünen Bundesregierung ausgehandelten Vertrags hin, der ihr Laufzeiten von mehr als 30 Jahren garantiere. IPPNW-Atomexperte Henrik Paulitz fordert Bundesumweltminister Jürgen Trittin auf, der Öffentlichkeit nun „endlich die Wahrheit zu sagen und nicht weiterhin fälschlicherweise von einem "Atomausstieg" zu sprechen”.

Die IPPNW bezeichnete den vermeintlichen "Atomausstieg" kürzlich als „eines der erfolgreichsten Täuschungsmanöver” der rot-grünen Bundesregierung.

1. Sicherheit. Offensichtlich wird das Täuschungsmanöver beim Thema Sicherheit. In einem internen Rechtsgutachten des Bundesumweltministeriums (BMU) aus dem Jahre 1999 heißt es, dass die deutschen Atomkraftwerke nicht mehr dem atom- und verfassungsrechtlich zwingend geforderten „Stand von Wissenschaft und Technik” entsprechen. Mit einer „Sicherheit von ca. ein Prozent” käme es zum Super-GAU. Im neuen Atomgesetz behauptet die Regierung hingegen, dass die Atomkraftwerke dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Eine Behauptung, die allein der rechtlichen Absicherung des Weiterbetriebs der Atomkraftwerke dient.

2. Atommüll. Nach dem bisherigen Atomgesetz mussten die Atomkraftwerksbetreiber eigentlich ein Endlager für den Atommüll nachweisen. Da sie das nicht konnten, genügten laut Ausführungs­verordnung „Fortschritte bei der Endlagerung”. Doch auch diese Fortschritte wurden nicht erzielt, wie das Bundesumweltministerium auf dem 10. Deutschen Atomrechtssymposium zu Protokoll gab. Daher könnten, so das Ministerium, die Betriebsgenehmigungen „versagt werden”. Doch statt die Betriebsgenehmigungen der Atomkraftwerke tatsächlich zu entziehen, erlaubt nun das rot-grüne Atomgesetz, den Atommüll auf unabsehbare Zeit schlichtweg in "Mehrzweckhallen" neben den Atomkraftwerken einzulagern.

3. Weiterbetrieb. Mit den im neuen Gesetz eingeräumten Stromerzeugungskontingenten erlaubt die rot-grüne Bundesregierung einen Weiterbetrieb der Atomkraftwerke bis ans Ende ihrer technisch-wirtschaftlichen Lebensdauer.

4. Neubauverbot. Einzig das Verbot zum Bau neuer Atomkraftwerke in Deutschland scheint ein Schritt in Richtung Ausstieg zu sein. Doch zum einen haben die Atomkraftwerksbetreiber derzeit allenfalls im Ausland Interesse an neuen Atomkraftwerken. Zum anderen ist nicht nur bei Edmund Stoiber davon auszugehen, dass er das Neubauverbot bei Bedarf wieder aus dem Gesetz herausstreicht. Auch die rot-grüne Bundesregierung ist kein Garant für das Neubauverbot: Zugunsten der Atomkraftwerkshersteller Siemens und Framatome beteiligte sich Rot-grün an der Finanzierung von zwei neuen Atomkraftwerksblöcken in China sowie an zwei Atomkraftwerks­blöcken in der Ukraine (K2R4).

Fazit. Besonders angesichts der Gefahr von Terrorangriffen auf Atomkraftwerke mit unabsehbaren Folgen fordert die Ärzteorganisation IPPNW die unverzügliche Stilllegung der Atomkraftwerke.

Rückfragen: Jens-Peter Steffen, Tel. 030-693 02 44, oder Henrik Paulitz, Tel. 06221-75 88 77

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