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IPPNW-Presseinformation vom 19. Juli 2007

Beweis für Versagen der Atomaufsicht

Brunsbüttel-Liste

Berlin - Nach Auffassung der atomkritischen Ärzteorganisation IPPNW handelt es sich bei der gestern vom Kieler Sozialministerium veröffentlichten "Liste offener Punkte aus der Sicherheitsüberprüfung für das Kernkraftwerk Brunsbüttel" um ein Dokument des Versagens der Atomaufsicht in Schleswig-Holstein. "Dass die Gutachter im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Periodischen Sicherheitsüberprüfung nicht einmal ein wirkliches sicherheitstechnisches Defizit gefunden haben wollen und im Rahmen dieser Liste vom Betreiber nicht eine einzige sicherheitstechnische Nachrüstung verlangen, spricht Bände über die gefährliche Kungelei von Atomindustrie, Gutachterorganisationen und Aufsichtsbehörden in Deutschland", so IPPNW-Atomexperte Henrik Paulitz.

Das Großprojekt der Periodischen Sicherheitsüberprüfung für Brunsbüttel, das alle zehn Jahre zu erfolgen hat, hat also bislang zu nicht einer einzigen wirklichen Verbesserung der Anlagensicherheit geführt. "Ministerin Gitta Trauernicht lässt ihre Beamten und Gutachter jahrelang dafür arbeiten und tausende Seiten Papier beschreiben, ohne dass das sicherheitstechnische Niveau der Anlage auch nur geringfügig verbessert wird", kritisiert Paulitz.

Selbstverständlich müssen den Gutachtern die schwerwiegenden sicherheitstechnischen Defizite des bereits 1976 in Betrieb genommenen Atomkraftwerks Brunsbüttel bekannt sein. Hierzu zählen laut IPPNW beispielsweise die nur geringe Förderleistung des Nachspeisesystems, das Fehlen eines Mitteldruckeinspeisesystems, die veraltete Sicherheitsleittechnik, die "hauptsächliche" Notstromversorgung über nur drei Dieselaggregate und zwei Notstromschienen (abgesehen von zwei kleinen UNS-Dieseln), die ungünstig hoch angeordnete Kondensationskammer (Gefahr bei Erdbeben), der hohe Grad der Vermaschung sowie die unzureichende räumliche Trennung von Sicherheitssystemen etc. "Nach unserer Erfahrung lassen sich in derartigen Altanlagen mehr als 150 schwerwiegende Sicherheitsdefizite anhand von gutachterlichen Stellungnahmen belegen", so Paulitz.

Doch statt Klartext zu reden und von den Betreibern die Beseitigung solcher gravierender Defizite beziehungsweise die Stilllegung der Anlage zu verlangen, liste man lediglich so genannte "Nachweisdefizite" auf, zu denen der Betreiber Erklärungen abgeben oder neue Berechnungen vorlegen solle, so Paulitz. "Die Behörde legt hierbei eine neue Akte an, verlangt vom Betreiber Erläuterungen oder Berechnungen auf dem Papier, lässt sich vom TÜV die oft erst nach Jahren vorgelegten Berechnungen bestätigen und schließt dann irgendwann die betreffende Akte." Der Punkt gelte dann förmlich als "abgearbeitet". Die so erbrachten, sicherheitstechnischen "Nachweise" seien "höchstens der Versuch einer modellhaften Annäherung an die Realität", so Paulitz und nennt ein Beispiel: Es gelte beispielsweise als "nachgewiesen", dass bei einer Trennung von Atomkraftwerken vom Stromnetz der so genannte Lastabwurf auf Eigenbedarf zuverlässig funktioniere. "Die Realität sieht aber so aus, dass dies in größenordnungsmäßig 50 Prozent der Fälle misslingt. Das ändert jedoch nichts an dem unerschütterlichen Glauben vieler Beamter der Atomaufsicht an die Belastbarkeit solcher Nachweise."

Jenseits der Aktendeckel in den Atomaufsichtsbehörden und trotz hunderter "Nachweise" versagen laut IPPNW in den deutschen Atomkraftwerken – nicht nur in Brunsbüttel und Krümmel – ganz real regelmäßig sicherheitstechnische Komponenten und es ereignen sich Geschehensabläufe, die vielfach "aufgrund ihrer besonderen Konstellation" nicht vorhergesehen würden. "Darauf reagieren die Betreiber, die Gutachter und die Beamten dann routinemäßig mit dem Anlegen einer neuen Akte, die dann förmlich abgearbeitet wird. Es entstehen neue Persilscheine, die sich beim nächsten Ereignis dann unter Umständen wieder als Makulatur erweisen."

Das Problem liegt nach Auffassung von Paulitz unter anderem darin, "dass die Verantwortung auf die Gutachter abgeschoben wird, so dass sich die zuständigen Beamten in der Atomaufsicht fast nur noch mit dem Verwalten und dem förmlichen Abarbeiten der Akten beschäftigen". Für die Gutachter vom TÜV sei diese Praxis höchst lukrativ: "Mit ihren Empfehlungen für immer neue Nachweisdefizite verschaffen sie sich gut bezahlte Aufträge für die nächsten Jahre, ohne dass es den Betreibern wirklich weh tut, weil diese nichts weiter als neue Berechnungen vorlegen müssen. Nach unserer Erfahrung werden wirkliche sicherheitstechnische Nachrüstungen vom TÜV vielfach nur dann empfohlen, wenn sie vom Betreiber zuvor ohnehin schon in Aussicht gestellt wurden."

Nach Auffassung der IPPNW zeigt die Brunsbüttel-Liste, dass die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein in den vergangenen Jahren versagt hat und nicht hinreichend für die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung eintritt.

Kontakt:
Henrik Paulitz, Fachreferent Atomenergie, Tel. 0171-53 888 22
Fax: 030-6938166

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