Berlin - Nach Auffassung der atomkritischen Ärzteorganisation IPPNW ist die Entlassung des Atommanagers Bruno Thomauske nicht hinreichend, um "die grundlegenden Defizite bei der Zuverlässigkeit und Fachkunde des Atomkraftwerksbetreibers Vattenfall" zu beheben. Die Organisation verweist beispielhaft auf vier Vorkommnisse zwischen September 2003 und September 2004, bei denen die Gutachter erhebliche Mängel hinsichtlich der Zuverlässigkeit und Fachkunde aufgezeigt haben.
So wurde über 20 Jahre lang in Krümmel ein "konzeptioneller Auslegungsfehler" im Bereich der Notstromversorgung nicht bemerkt. Fehlerhafte Montagearbeiten im Bereich der Steuerstabantriebe blieben monatelang unentdeckt, weil die entsprechende "Prüfanweisung" keine geeigneten Kontrollen und Prüfungen vorsah. In einem anderen Fall will der Betreiber fehleranfällige elektrotechnische Bauteile nicht kurzfristig, sondern erst "langfristig" austauschen, obwohl es sein kann, dass sicherheitstechnisch wichtige Komponenten deswegen im Notfall versagen. Schließlich konnte in Krümmel eine Kühlpumpe nicht aktiviert werden, weil die "Wartungsvorgaben" für einen Leistungsschalter der Pumpe keine Überprüfung der Leichtgängigkeit des Schalters vorsahen.
"Es wäre für die Atomaufsicht in Kiel wie auch in Berlin ein Leichtes, anhand dieser und vieler anderer Vorkommnisse in Krümmel den Entzug der Betriebsgenehmigung und die Stilllegung dieses gefährlichen Kraftwerks gerichtsfest zu begründen", sagte der IPPNW-Atomexperte Henrik Paulitz. "Ein ernsthafter politischer Wille der zuständigen SPD-Minister in Bund und Land ist aber nicht erkennbar. Es geht wie üblich nur um Muskelspiele für die Öffentlichkeit."
Im Rahmen des Gammelfleischskandals haben die Behörden am 11. Juli einem schwäbischen Kühlhausbetrieb wegen fortgesetzter Unzuverlässigkeit die Betriebsgenehmigung entzogen. Die Sicherheit der Bevölkerung habe Vorrang vor Firmeninteressen, hieß es zur Begründung. Ebenso muss nach Auffassung der IPPNW nun auch im Fall Krümmel vorgegangen werden. Es könne nicht sein, dass man bei kleinen Betrieben die Gesetze anwendet und die mächtige Atomindustrie wieder einmal verschont.
Hintergrund:
1. Fehlerhafte Überstromauslösung von Notstromtrafos und mögliche Ausfälle von Notstromdieseln blieb über 20 Jahre unentdeckt
Am 20. September 2004 meldete der Betreiber, dass seit Inbetriebnahme des Atomkraftwerks Krümmel im Jahr 1983 die Überstromauslösung eines 10-kV/660-V-Notstromtrafos zu niedrig eingestellt war bzw. die auftretenden Ströme zu groß sein konnten. Im Rahmen der Prüfung der Langzeitumschaltung der Stromversorgung auf das Fremdnetz kam es daher zum Ausfall des Notstromtrafos und zudem auch noch des zugeordneten Notstromdiesels.
Die Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass es sich um einen "konzeptionellen Auslegungsfehler" handelte, der weder bei der Inbetriebsetzungsprüfung noch bei den wiederkehrenden Prüfungen erkannt worden war, da die Langzeitumschaltung "nicht anforderungsgerecht" unter maximal möglicher Last geprüft worden war. Durch den konzeptionellen Fehler hätte es zum vollständigen Ausfall der Stromversorgung (Fremdnetz und Notstromdiesel) in mehreren Redundanzen kommen können, so die Gutachter.
Krümmel wurde also über 20 Jahre lang in einem Zustand betrieben, bei dem möglicherweise die Stromversorgung für die Notkühlung des Reaktorkerns nicht hinreichend gewährleistet war.
2. Unentdeckt gebliebene, fehlerhafte Montagearbeiten aufgrund einer unzulänglichen Prüfanweisung
Am 20. August 2004 wurde in Krümmel festgestellt, dass bei Montagearbeiten an den Steuerstabantrieben während der Revision 2003 zwei elektrische Antriebe inklusive ihrer zugehörigen Leistungs und Rückmeldekabel an falschen Steuerstabantrieben montiert worden waren. Der Einbaufehler blieb fast ein Jahr lang unentdeckt.
Die Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass die "Prüfanweisung" für die Montagearbeiten nicht die erforderlichen Nachkontrollen und Funktionsprüfungen ("Einzelscrams") forderte. Zudem waren die Montagearbeiten während der Revision schlecht geplant, weil sie stattfanden, nachdem die "Funktions und Unterkritikalitätsprüfungen (FUP)" bereits durchgeführt worden waren.
3. Kein kurzfristiger Austausch von fehleranfälligen elektrotechnischen Bauteilen
Am 11. März 2004 wurde in Krümmel festgestellt, dass eine Armatur des sicherheitstechnisch wichtigen Kernflutsystems einen Schließbefehl nicht ausführte. Als Ursache wurde ein schwergängiges Koppelschütz vom Typ 3TJ der Firma Siemens festgestellt (ein Koppelschütz ist ein Schalter zum Öffnen oder Schließen eines Stromkreises). In dem betroffenen Koppelschütz sowie in mehreren anderen wurden phosphathaltige Ablagerungen gefunden.
Die Gutachter gehen daher von alterungsbedingten Ursachen aus. Aufgrund von vergleichbaren Problemen u.a. im Atomkraftwerk Brokdorf empfahlen Siemens und die Gutachter daher u.a. einen Austausch der Siemens-Schütze vom Typ 3TJ.
Der Betreiber des Atomkraftwerks Krümmel tauschte nur in der von dem Vorfall betroffenen Redundanz kurzfristig das Koppelschütz aus. Einen Austausch der übrigen Siemens-Schütze vom Typ 3TJ möchte der Betreiber erst "langfristig" vornehmen, obwohl man davon ausgehen muss, dass sicherheitstechnisch wichtige Komponenten dadurch versagen können.
4. Unzulängliche Wartungsvorgaben für Leistungsschalter zur Aktivierung von Kühlpumpen
Am 16. September 2003 konnte in Krümmel eine Kühlpumpe nicht zugeschaltet werden, weil ein Bauteil des Leistungsschalters mit einem vorstehenden Gehäuseblech verhakt war. Vergleichbare Vorfälle mechanisches Versagen von Leistungsschaltern gab es auch in mehreren anderen deutschen Atomkraftwerken.
Die Gutachter kamen generell zu dem Ergebnis, dass redundanzübergreifende Ausfälle von sicherheitstechnisch wichtigen Komponenten aufgrund derartiger Ursachen nicht ausgeschlossen werden können.
Die Gutachter kamen für Krümmel zu dem Ergebnis, dass bei Montagearbeiten an derartigen Schaltern die Schaltermechanik vor dem Ereignis nicht auf die entsprechende Leichtgängigkeit überprüft wurde. Erst aufgrund dieses Ereignisses wurden die "Wartungsvorgaben" hinsichtlich einer solchen Kontrolle ergänzt.
Kontakt:
Henrik Paulitz, Fachreferent Atomenergie, Tel. 0171-53 888 22
Fax: 030-6938166, ippnw@ippnw.de
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