Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW wirft dem Atomkraftwerksbetreiber Vattenfall vor, die Öffentlichkeit über die tatsächlichen Zusammenhänge der zahlreichen Wasserstoffexplosionen in den Jahren 1987, 1999 und 2001 zu täuschen. "Die Behauptung von Vattenfall, die Explosion von Radiolysegas im Kernkraftwerk Brunsbüttel im Jahr 2001 habe in keinem Zusammenhang mit den vorher aufgetretenen Fällen gestanden, ist nachweislich falsch", sagte IPPNW-Atomexperte Henrik Paulitz.
Dagegen habe laut IPPNW die im Auftrag der Bundesregierung tätige Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) nach der Wasserstoffexplosion 2001 in ihrer "Weiterleitungsnachricht" vom 29. Mai 2002 betont, dass sie sowohl nach der Explosion in Gundremmingen 1987, als auch nach der Explosion in Krümmel 1987 als auch "zuletzt" nach der Explosion in Brunsbüttel 1999 mit der Weiterleitungsnachricht vom 31. Mai 2000 "auf das Problem der Radiolysegasreaktion in Siedewasserreaktoren hingewiesen" und "entsprechende Empfehlungen" zur Vorsorge gegeben hatte. "Die GRS hat insofern einen klaren Zusammenhang zwischen den Wasserstoffexplosionen 1987, 1999 und 2001 hergestellt", so Paulitz. "Das zeigt, dass die Behauptung von Vattenfall, es habe keinen Zusammenhang gegeben, schlichtweg falsch ist."
Die Gutachterorganisation mache in ihrer Weiterleitungsnachricht vom 29. Mai 2002 weiterhin deutlich, dass die zuvor ergriffenen Vorsorgemaßnahmen nicht umfassend genug gewesen seien. Auch dadurch werde der eindeutige Zusammenhang zwischen den Ereignissen deutlich, so Paulitz. Offen gebe die GRS in ihrer Weiterleitungsnachricht vom 29. Mai 2002 zu, dass man vor der Explosion 2001 nicht wusste, an welchen Stellen sich in Siedewasserreaktoren überall Wasserstoff ansammeln kann: "Teilweise waren die vorhandenen Kenntnisse und Kriterien für die Festlegung der zu betrachtenden Bereiche und der erforderlichen Maßnahmen nicht ausreichend."
"Es konnte also zu der gefährlichen Wasserstoffexplosion in der unmittelbaren Umgebung des Reaktordruckbehälters im Jahr 2001 kommen, weil weder die Betreiber noch die Aufsichtsbehörde trotz der vielfachen Warnungen in der Lage waren, eine erneute Ansammlung von Wasserstoff zu verhindern", so Paulitz. Diese "fehlende Fachkunde" auf Seiten der Betreiber von Brunsbüttel und Krümmel, die auch bei vielen anderen Ereignissen zutage getreten sei (vgl. IPPNW-Presseinformation vom 16. Juli 2007), muss nach Auffassung der IPPNW zur Konsequenz haben, dass die Betriebsgenehmigungen für diese Atomkraftwerke widerrufen werden. Ein Betreiber, der trotz vielfacher Warnungen nicht in der Lage ist, eine weitere Wasserstoffexplosion zu verhindern, darf nach Auffassung der IPPNW kein Atomkraftwerk betreiben.
Kontakt:
Henrik Paulitz, Fachreferent Atomenergie, Tel. 0171-53 888 22
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